Valorisierung der Zuverdienstgrenzen bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe - Landesseite OÖ - Junge ÖVP Oberösterreich | Die Politikmacher

Valorisierung der Zuverdienstgrenzen bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe

Durch steigende Preise und wachsende Kosten wird das Aufbauen einer eigenen Existenz für junge Menschen immer schwieriger. Das betrifft insbesondere auch viele Studenten, die Familien- und Studentenbeihilfe beziehen. Viele gehen neben dem Studium arbeiten, um sich die aktuellen Lebenserhaltungskosten leisten zu können. Wenn man aber mehr als die Zuverdienstgrenze von 15.000 € jährlich verdient, kommt es zu der Kürzung dieser Beihilfen. Die aktuelle Inflation bringt in vielen Bereichen eine Lohnerhöhung mit sich, von der diese Menschen allerdings nicht profitieren können, wenn sie schon knapp an dieser Grenze verdienen. Überschüssige Beträge, die über die Zuverdienstgrenze hinausgehen, müssen zurückgezahlt werden. Kurz gesagt wird die Lohnerhöhung durch die Rückzahlung oder Kürzungen der Beihilfen den Studenten wieder weggenommen. Man könnte auch sagen, diese Personen werden gezwungen, weniger zu arbeiten, um sich die Beihilfen zu erhalten.

JVP-Landesobmann Moritz Otahal betont das Problem: „Als Student sollte man nicht bangen müssen, Leistungen wie die Studienbeihilfe oder die Familienbeihilfe zu verlieren, nur weil man sich etwas dazuverdienen möchte. Wer neben dem Studium noch arbeiten geht und eine Leistung bringt, sollte dafür auch wertgeschätzt werden.“

Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen braucht es eine jährliche Anpassung der Zuverdienstgrenze. Es erfolgt bereits die jährliche Valorisierung der Studienbeihilfe und der Familienbeihilfe automatisch, um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt hält. Bei der Zuverdienstgrenze fehlt es aber noch an der jährlichen Valorisierung.

Otahal weiter: „Die jährliche Valorisierung der Beihilfen war ein wichtiger Schritt, aber jetzt ist es an der Zeit, dass auch die Zuverdienstgrenze an diese Anpassung angeschlossen wird.“

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