Berufstätige Studierende profitieren von Erhöhung und bekommen mehr Flexibilität
Nachdem im September der Zuverdienstfreibetrag beim Bezug der Familienbeihilfe ab dem Kalenderjahr 2020 von 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht wurde, beschloss heute, Freitag, der Nationalrat auf Initiativantrag der Regierungsparteien, dass diese Regelung künftig auch für die Studienbeihilfe gilt. „Damit es zu keiner Ungleichbehandlung kommt, haben wir nun auch die Bezieher der Studienbeihilfe entlastet und auch hier den Freibetrag von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht“, sagt ÖVP-Jugendsprecherin Abg.z.NR Claudia Plakolm. „Das ist eine große Entlastung für alle Studenten, die nebenbei arbeiten, um sich das Studium zu finanzieren und um Berufspraxis zu sammeln.“
Darüber hinaus wurde auch die Verfahrensweise bei Überschreitung der Studienbeihilfegrenze an jenes der Familienbeihilfe angeglichen.
Foto(JVP): Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze ist eine deutliche Entlastung für berufstätige Studierende.
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