Breite Einbindung in Anpassung des Jugendschutzgesetzes gefordert
Für den von LRin Gerstorfer angekündigten Prozess zur Novellierung des OÖ-Jugendschutzgesetzes erwartet die JVP OÖ eine breite Einbindung der Jugendlichen im Land – wartet jedoch selbst noch vergeblich auf eine Einladung zu den Gesprächen.
Mit dem Außerkraft treten des OÖ-Jugendschutzgesetztes 2023 kündigte die dafür verantwortliche Landesrätin Birgit Gerstorfer einen breiten Prozess zur Novellierung des OÖ-Jugendschutzgesetzes an. Die JVP Oberösterreich sieht dies als einmalige Chance, die Gesprächsbereitschaft zu nutzen und das OÖ-Jugendschutzgesetz breit zu diskutieren und Gleichheit für alle Jugendlichen zu schaffen. Die derzeitige Lösung, dass ein Jugendlicher mit 15 Jahren um 12 Uhr heimgehen muss, wenn er aber nach Salzburg, Niederösterreich oder in die Steiermark fährt, bis 1 Uhr fortbleiben darf, ist grundsätzlich nicht optimal und sollte angepasst werden. Immer öfter kommt es besonders in Grenzregionen daher vor, dass Jugendliche in den benachbarten Bundesländern fortgehen, dort Freunde finden und sich ihr Lebensschwerpunkt verlagert. Ein Jugendschutzgesetz muss die Jugend schützen und darf nicht für derartige Schikanen verantwortlich sein.
„Ein Jugendschutzgesetz muss klare Grenzen aufzeigen und die Jugend schützen. Es darf aber nicht sein, dass aufgrund des Jugendschutzgesetzes Jugendliche ihren Lebensschwerpunkt in ein anderes Bundesland verlagern. Ein „Neudenken“ dessen ist deshalb grundsätzlich begrüßenswert. Als eine der größten Jugendorganisation im Lande warten wir aber leider noch vergebens auf eine Einladung, um an diesem Prozess aktiv teilnehmen zu können. Wir hoffen jedoch, dass der angekündigte umfassende Beteiligungsprozess hält und auch wir mitreden dürfen. Denn gerade auf die Interessen der Hauptakteure – die Jugend in OÖ – darf nicht vergessen werden.“, so der Landesobmann der Jungen ÖVP Oberösterreich, Moritz Otahal.
Foto (JVPOÖ): JVP Landesobmann Moritz Otahal erwartet sich eine breite Einbindung der Jugendlichen im Land.
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